Die Betreiberin eines Informationsportals zum Thema Versicherungen begehrte vor dem Landgericht Köln Rechtsschutz. Grund: Eine Anbieterin von Versicherungen hatte Inhalte ihrer Website übernommen und verblüffend ähnlich gestaltet Das Landgericht Köln gab der Klägerin Recht und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung jeglicher Verwendung der Werbetexte oder -graphiken aus der Website der Klägerin. Andernfalls drohe ihr die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Was würden Sie davon halten, wenn Fremde ungewollt die auf Ihrem PC gespeicherten Daten mitlesen, verändern oder sogar löschen würden? Nichts? Dann sorgen Sie vor! Denn Computerviren, Computerwürmer und Trojanische Pferde sind Programme, die genau das möglich machen. Sie gelangen unbemerkt auf Ihren Computer, treiben dort ihr Unwesen und richten schlimmstenfalls Schäden an.
Über die aktuellen Trends im E-Business informiert eine Studie der TechConsult GmbH, die im Auftrag der Zeitschrift Impulse und von IBM erstellt worden ist. Die Ergebnisse sprechen für sich.
Welche Angaben müssen im Impressum zu finden sein? Wo sollte es stehen? Zu allererst: Ärgern Sie die Besucher Ihrer Website nicht mit einem versteckten Impressum.