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Donnerstag, 17.05.2012

Ratgeber: Energieausweis

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Energieausweis

Für alle Wohnhäuser, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen, ist seit dem 01.01.2009 der Energieausweis gesetzlich verpflichtend. Seit 01.07.2009 gilt dies auch für Nichtwohngebäude. Für Neubauten besteht die Energieausweis-Pflicht sogar schon seit dem 01.01.2002.

Unterschieden werden hierbei zwei Varianten, der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis. Unabdingbar notwendig ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, wenn nicht beim Bau oder durch eine spätere Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz-Verordnung von 1977 erreicht wird. Ansonsten besteht für alle anderen Bestandsobjekte die freie Wahl zwischen den beiden Varianten.

Für Neubauten dagegen ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. Vom Energieausweis befreit sind lediglich Baudenkmäler. Kommen Wohnungs- oder Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Alle Energieausweise gelten für die Dauer von 10 Jahren. Die Skala von Grün nach Rot auf dem Energieausweis hilft Mietern und Eigentümern dabei, den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Kosten gerechnet werden, befinden sich die Werte jedoch im grünen Bereich, kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten überschaubar bleiben. Außerdem gehören zu jedem Energieausweis Empfehlungen bezüglich sinnvoller Modernisierungen, wodurch aufgezeigt wird, welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Energiebilanz führen können. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht verpflichtend von den Hausbesitzern auszuführen.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage und ist vom Nutzerverhalten unabhängig. Die Farbskala weist zwei Werte aus – einmal für den Endenergiebedarf und zum anderen für den Primärenergiebedarf. Beide Werte können sehr unterschiedlich sein. Dabei gibt der Endenergiebedarf die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasser an, der Primärenergiebedarf  berücksichtigt zusätzlich die eingesetzten Energieträger, wie Gas, Strom, Heizöl oder erneuerbare Energien.

Der Verbrauchsausweis dagegen gibt den Energieverbrauch der Nutzer in den abgelaufenen drei oder mehr Jahren für Heizung und Warmwasser wieder, berücksichtigt bei der Ermittlung des Kennwertes jedoch auch standortbezogene Klimafaktoren. Der Verbrauchsausweis ist stark abhängig vom individuellen Energieverhalten der jeweiligen Nutzer. Empfehlenswerter ist deshalb der Bedarfsausweis, da hiermit eine objektive, nutzerunabhängige Bewertung des Energieverbrauches erfolgen kann.

20242971.jpg: PeJo - Fotolia.com



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