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Holzschutz beschreibt Maßnahmen zum Schutz hölzernen Materials vor Witterung, Insektenbefall oder Verrottung. Im Baurecht ist der Holzschutz genormt und dient der langfristigen Sicherung von Wohn- und Nutzgebäuden.
Der Holzschutz erfolgt hier primär chemisch durch Imprägnierung oder Anstrich des Holzes mit wasserabweisenden und antibakteriellen Stoffen. Eine hohe Qualität der Arbeit ist hier vor allem bei baulich verdecktem Holz zu gewährleisten, da der Holzschutz hier nur schwer erneuert werden kann.

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